„Wir beraten das über das Spektrum zahnärztlicher Chirurgie“

Manchmal ist es nötig, chirurgische Eingriffe im Mundraum vorzunehmen. Etwa, wenn Zähne gar nicht oder nicht vollkommen durchgebrochen sind – „retiniert“ heißt das im Fachjargon. Dann liegt der Zahn ganz oder teilweise noch im Kieferknochen und muss entfernt werden. Typisches Beispiel: Weisheitszähne.

Oralchirurgie kann auch notwendig sein, wenn zum Beispiel Teile des Zahnhalteapparats entzündet sind (wie bei einer fortgeschrittenen Parodontitis), Zahnimplantate eingesetzt werden oder ein gutartiger Tumor behandelt werden muss.